Hüttentarife
Mehrbettzimmer | Mehrbettzimmer | Matratzenlager | Matratzenlager | |
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Nächtigungstarife | Mitglieder | Nichtmitglieder | Mitglieder | Nichtmitglieder |
Erwachsenen | 14,00 € | 26,00 € | 9,00 € | 21,00 € |
Junioren (19-25 Jahre) | 13,00 € | 25,00 € | 8,00 € | 20,00 € |
Jugend (7-18 Jahre) | 9,00 € | 21,00 € | 6,00 € | 18,00 € |
Kinder (bis 6 Jahre) | 6,00 € | 18,00 € | 0,00 € | 12,00 € |
Aufpreis Zweierzimmer
Erwachsene: 3,00 € / Junioren: 3,00 € / Jugend: 3,00 € / Kinder: 0 ,00 €
Halbpension Frühstück + 3 Gang Abendmenü
Erwachsene 39,00 € / Kinder bis 13 29,00 €
Der Nächtigungstarif beinhaltet etwaige AV-spezifische Abgaben wie den Heizkostenzuschlag im Winter sowie die Reisegepäcksversicherung. Beim Bezahlen stellt der Hüttenwirt einen Beleg (Kassenbon oder Schlafmarke) aus der gleichzeitig als Nachweis fürdie Reisegepäcksversicherung gilt.
Die Fremdenverkehrsabgabe/Ortstaxekann separat erhoben werden. Den Jugendtarif erhalten ebenso Jugendfeiter/-innen und Jugendführer/- innen bei Vorlage ihres gültigen Jugendleiter-/Jugendführer-Ausweises bzw. beim DAV mit gültiger Jahresmarke. Vorhandene Notlager werden erstdann vergeben, wenn sämtliche Schlafplätze belegt sind. Mitglieder und auch Nichtmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nächtigen im Notlager unentgeltlich,alle anderen Personen haben einheitlich 5,00 € zu entrichten. Die Übernachtungsermäßigung und weitere Vergünstigungen erhalten Alpenvereinsmitglieder nur gegen Vorlage des gültigen Mitgliedsausweises.
Gleichgestellt sind alle Mitglieder alpiner Vereine, auf deren Mitgliederausweis das Gegenrechtslogo und/oder das Gegenrechtslogo aufgedruckt oder aufgeklebt ist.
Kostenlose Übernachtungen
Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz sowie nach der 5-plus-1-Regel Tourenführer/-innen,Wanderleiter/ innen, Kletterbetreuer/-innen, Fachübungsleiter/-innen, Jugendführer/ innen, Jugendleiter/-innen und Familiengruppenleiter/-innen des OeAV, DAV und AVS,wenn sie sich als solche ausweisen können undinihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind.
Bergsteigerverpflegung
Für mindestens ein „Bergsteigeressen“zahlen Mitglieder und ihnen Gleich gestellte einen um mindestens 10% ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher sein darf als 11,00 €. Es wird ein alkoholfreies Getränk angeboten, das mindestens 40% billiger ist alsBierin gleicher Menge. Mitglieder haben das Recht auf Teewasser für 3 €/Liter (inkl. 2 Tassen).
Infrastrukturbeitrag
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestelltein den für Selbstversorgungvorgesehenen Bereichen (diese werden von der Sektion im Einvernehmen mit dem Hüttenwirt festgelegt!). Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruk tur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung.Mitgebrach te alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollen deten 18. Lebensjahr.